Archiv der Kategorie: Gartenfachberatung

Ohne Brennnesseln keine Falter

Die Brennnessel hat neben ihrer gesundheitlichen Vorzüge in Tees und Speisen eine  essentielle Funktion als Fresspflanze unter anderem für die Raupen dieser Falter:

C-Falter

Comma butterfly (Polygonia c-album) 3
Charles J. Sharp, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons

Kleiner Fuchs

Böhringer Friedrich, CC BY-SA 2.5 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5, via Wikimedia Commons

Landkärtchen

ruebezahl, CC0, via Wikimedia Commons

Tagpfauenauge

Uoaei1, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons

Admiral

Fjordfisch, CC BY-SA 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0, via Wikimedia Commons

Ohne Brennnesseln können diese schönen Falter nicht existieren!

Die Gartenfachberatung empfiehlt, mindestens 10 Brennnesseln, gerne auch mehr, im eigenen Garten (über den Winter) stehen zu lassen – am besten in einem eigens dafür abgegrenzten Areal. Um die unkontrollierte Verbreitung durch Samen einzudämmen, können die Samenstände ab Mitte Juli rechtzeitig entfernt werden. Der Verbreitung durch Wurzelausläufer kann durch eine Wurzelsperre oder durch die Aussaat / Pflanzung in Pflanztrögen entgegengekommen werden. 

Weiter Informationen gibt es z.B. im Schmetterlingsforum.

Naturnah oder ungepflegt? Ordentlich oder steril?

Manche Gärten sehen nach konventioneller Sichtweise auf den ersten Blick ungepflegt aus. Fakt ist aber: Je unterschiedlicher die Gärten sind, desto größer die ökologische Vielfalt.

Naturnahe Gärten sind in den heutigen Zeiten des Klimawandels widerstandsfähiger gegenüber Wetterextremen, schützen den Boden und bieten bedrohten Tieren und Pflanzen Schutz. Das ökologische Gärtnern ist auch Leitbild des Landesverbands Sachsen der Kleingärtner.
Auch der Stadtverband empfiehlt den „naturnahen Garten“ und ökologisch bewirtschaftete Flächen: „Der ökologische Nutzgarten wird mit Gemüsepflanzen, Gewürz- und Heilkräutern in Mischkultur bewirtschaftet. Eine Mulchschicht schützt den Boden vor Austrocknung und gedüngt wird mit selbst hergestelltem Kompost. Es wird die Anlage von Naturelementen wie Trockenmauern, Vogelschutzhecken, Tümpeln und Wildblumen empfohlen. Hier widerspricht nichts dem Bundeskleingartengesetz und der Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes. Die Kernaussage bleibt, der Gärtner bleibt der Gestalter des Gartens und schafft Nischen für viele Lebewesen.“

Ideen und Tipps gibt es z.B. beim Ökolöwen.

Leider nutzen Kleingärtner*innen, die mit der Bewirtschaftung des Gartens überfordert sind und deren Gärten verwildern, häufig die Begründung, es handele sich bei ihrem Garten um einen „Naturgarten“. Dies schadet dem Ansehen der echten Naturgärten. Umso wichtiger ist es, echte naturnahe Gärten von schlecht bewirtschafteten und ungepflegten Gärten zu unterscheiden, so auch bei den Gartenbegehungen.

Im Übrigen können auch Gärten, die übermäßig gepflegt, werden, den Forderungen nicht genügen: der unsachgemäße Einsatz von Folien und Geweben, Beton und Schotter, große Rasenflächen, Pools oder versiegelte Stellflächen zweckentfremden die vorgesehene Nutzung der Gärten. Die Böden sollen offen und naturbelassen bleiben. Unkrautmittel sind verboten, genauso wie Salz, Spülmittel oder Auftaumittel auf den Wegen. Zudem ist äußerste Vorsicht geboten bei der Verwendung von Lacken und allen anderen Chemikalien: diese sollten nicht in den offenen Boden sickern – dies schädigt nicht selten für Jahrzehnte Böden und Grundwasser und beeinträchtigt die Gesundheit von GartenfreundInnen – insbesondere Kindern, vergiftet Anbauerzeugnisse und schädigt Tiere und Pflanzen für viele Generationen. Das Vergraben von Müll, das Verbrennen von behandeltem oder verklebtem Holz, das Mulchen mit Pappe (mehr Infos hier) – all diese Stoffe landen in den Lebensmitteln, die im Garten angebaut werden und sollen im Kleingarten so wenig wie möglich zum Einsatz kommen.

Hier ein Orientierungsleitfaden:

naturnaher Gartenungepflegter Garten
Erster Eindruck
Die Gartenästhetik unterscheidet sich von klassischen Gärten. Der Garten wirkt dichter bepflanzt, wilder und natürlicher. Struktur und unterschiedlich gestaltete Bereiche sind aber erkennbar.Auch bei näherer Betrachtung ist keine Struktur im Garten erkennbar. Das Durchkommen kann sogar erschwert sein, z.B. durch Brombeerdickichte.
Bei genauem Hinsehen wirkt der Garten genutzt und nicht unkontrolliert verwildert. Die Nutzung verteilt sich unterschiedlich stark auf einzelne Bereiche.Der Garten sowie die baulichen Einrichtungen sehen in der Gesamtheit ungenutzt, verwildert, sogar verfallen aus. Es ist über längere Zeit kein menschliches Eingreifen erkennbar.
Es besteht eine große Vielfalt an Kulturpflanzen, Wildpflanzen werden miteinbezogen.Durch fehlendes Eingreifen hat sich häufig bereits eine oder wenige dominante Arten etabliert, was die Vielfalt geg. verringert.

Gärtnerische Aktivitäten
Parzelleninhaber*in ist regelmäßig (im Regelfall mind. 2x pro Woche) auf der Parzelle und arbeitet dort. Gärtnerische Aktivitäten sind erkennbar.Parzelleninhaber*in ist kaum anwesend. Kaum gärtnerische Aktivitäten erkennbar.
Kleingärtnerische Nutzung ist vorhanden, manchmal durch Mischbepflanzung nicht so scharf abgegrenzt. Häufig gibt es eine Vielfalt an Wildobst, alten Sorten und wenig bekannten oder in Vergessenheit geratenen Nutzpflanzen.Anbauflächen sind nicht vorhanden oder schlecht kultiviert: Pflanzen sind vertrocknet, überreif oder mit Pflanzenkrankheiten stark befallen.
Die Vorschriften laut Bundeskleingartengesetz und Unterpachtvertrag werden beachtet, Heckenhöhe und Abstandsregeln werden eingehalten.Häufig wird die angebliche Naturnähe als Argument genutzt, um bestehende Regeln zu missachten (ungeschnittene Hecken, unzulässiger Aufwuchs von Gehölzen).
Fläche vor der Parzelle nicht kahl sondern ggf. bepflanzt, aber gepflegt. Wildstauden, ausgewählte Wildkräuter wie z.B. Königskerze, oder Aussaat einer Blütenrasenmischung.Fläche vor der Parzelle nicht bearbeitet, jede Art von Wildkräutern, Rasen nicht gemäht.

Wildpflanzen
Aufwuchs von sich aussamenden, hochwachsenden Laubbäumen wird entfernt.Gehölzaufwuchs von Ahorn, Birke, Robinie, Ulme und anderen Pionierarten wird nicht entfernt.
Kletterpflanzen wie Efeu, Waldrebe, wilder Hopfen werden entfernt oder zurückgeschnitten, damit sie nicht in die Gehölze wachsen oder Zäune belasten.Wilde Kletterpflanzen wachsen in die Obstbäume und nehmen ihnen Licht. Große, ungepflegte Mengen wilder Hopfen oder Waldrebe hängen an Zäunen.
Hoher Anteil an Wildkräutern, alter Bestand von Zier- und Kulturpflanzen wird meist eingebunden. Die Ausbreitung vonWildpflanzen wird gesteuert durch jäten, was am Kompost erkennbar ist.Wildkräuter und Spontanvegetation verteilen sich gleichmäßig über den ganzen Garten. Alter Bestand von Zier- und Kulturpflanzen wird bedrängt. Regulierende Eingriffe sind nicht erkennbar.
Sehr dominante Wildkräuter werden vollständig entfernt (z.B. Wurzelunkräuter Ackerkratzdistel, Quecke) oder stark in der Ausbreitung kontrolliert (z.B. Giersch)Sehr dominante Wildkräuter breiten sich unkontrolliert aus und verringern die Vielfalt im Garten.

Rasen/ Wiese
Rasen mit vielen Beikräutern wie Klee oder Gänseblümchen und/oder Blumenwiese (2x pro Jahr gemäht). Optisch im Sommer eher trocken, da nicht bewässert.Lange nicht gemähter Rasen mit erstem Gehölzaufwuchs und mehrjährigen Arten wie Goldrute, Rainfarn, Beifuß etc.

Obstbäume
Obstbäume sind beerntet, kein herumliegendes Fallobst.Fruchtmumien am Baum, herumliegendes Fallobst.
Obstbäume werden regelmäßig (Jungbäume jedes Jahr) fachgerecht geschnitten.Obstbäume wurden noch nie oder lange Zeit nicht geschnitten.

Kompost
Muss immer vorhanden sein! Wird regelmäßig genutzt (frisches Pflanzenmaterial ist darin zu finden), umgesetzt und geerntet.Kein Kompost vorhanden oder lange nicht bewirtschaftet. Es ist darauf kein frisches Pflanzenmaterial erkennbar, fertiger Kompost wird nicht geerntet, kein Platz zum Umsetzen vorhanden.

Recyclingmaterial
Nachhaltigkeit wird durch Gestaltung mit Altmaterialien und bereits vorhandenen Materialien erreicht. Diese werden für einen bestimmten Zweck verwendet und ggf. zur Wiederverwendung geordnet gelagert, aber kein herumliegender Müll.Oft herumliegender Müll, der mit der Gartennutzung nichts zu tun hat (Metallschrott, Autoreifen, alte Möbel, kaputte Gartengeräte etc.) Kein bestimmter Zweck erkennbar.

Ökologische Strukturen
Es gibt zahlreiche Strukturen wie Totholzhaufen und Lesesteinhaufen, Brennnesselecken etc. Die bewusste Gestaltung dieser Orte ist erkennbar z.B. an deren Begrenzung.Strukturen, die Lebensräume für Tiere und Pflanzen darstellen, fehlen komplett, sind nicht bewusst gestaltet oder befinden sich am falschen Standort.
Totholzhaufen können im Schatten oder in der Sonne liegen. Ungenutzte, hintere Ecken des Gartens bieten sich an, da der Haufen zwar über die Zeit erweitert, aber nicht bewegt werden darf. Jegliches naturbelassene Holz kann verwendet werden.Behandeltes Holz, z.B. gestrichene Regalbretter, gehören nicht in den Totholzhaufen. Keine Vermischung mit anderen Materialien, z.B. Altmetall.
Der Standort für Lesesteinhaufen sollte sonnig und windgeschützt sein, damit z.B. Eidechsen sich darin verstecken oder überwintern können. Verwendet werden Natursteine, die im Garten oder in der umliegenden Gegend gefunden werden (ortstypisches Gestein).Angehäufter Bauschutt und herumliegender Betonbruch, häufig mit anderen Materialien vermischt, ist kein Lesesteinhaufen.
Diese Inhalte sind z.T. nah angelehnt an die Veröffentlichung von Frau Elisabeth Schwab und vom BV-Neukölln

Einsatz von Herbiziden / Unkrautmitteln

Liebe Gartengemeinschaft,

der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) in unserer Anlage auf Wegen und Plätzen ist generell verboten

Gemäß § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz dürfen Unkrautbekämpfungsmittel nicht auf Wegen, Plätzen und sonstigen Freilandflächen, die nicht gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden.

Die neue Rahmenkleingartenordnung (RKO) weitet dieses Verbot auch auf gärtnerisch genutzten Flächen aus! In Punkt 2.5 der RKO ist neu bestimmt, dass chemische (handelsübliche) Unkrautbekämpfungsmittel sowie auch Salz und Reinigungsmittel zur Unkrautbekämpfung generell nicht angewendet werden dürfen.

Der Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann theoretisch mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Der Einsatz lässt sich auch Jahre später noch nachweisen.

Auch vom Einsatz von Insektiziden und Schneckenkorn wird dringend abgeraten.

Verwendet werden dürfen auch nur Mittel, die im Haus- und Kleingartenbereich und für die private Anwendung zugelassen sind.

Auf den Verpackungen sind diese benannt mit: „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig“. 

Die Entscheidung, das Herbizidverbot auch auf kleingärtnerisch genutzten Flächen auszuweiten, ist ein wichtiger Schritt der Kleingärtner, auf umweltschädliche Stoffe im Kleingarten zu verzichten. Ziel ist es, durch die Reduzierung chemischer Pflanzenschutzmittel und weiterer zum Einsatz kommender Substanzen dem Artensterben und der Gewässerverunreinigung entgegenzuwirken. Ebenso müssen der Boden und die im Boden lebenden Mikroorganismen und Tiere geschützt werden, denn diese sind Grundlage für die Bodenfruchtbarkeit und somit auch für die Gesundheit unserer Pflanzen und letztlich auch uns.

Viele Gartenfreunde glauben, dass der Einsatz von Salz und Reinigungsmitteln zur Unkrautbekämpfung harmlos und zulässig ist – dies ist aber nicht der Fall! Ihre Anwendung schädigt vor allem den Boden, die Gewässer und umliegende Pflanzen massiv und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen geahndet werden kann. Im Punkt 2.5 der Rahmenkleingartenordnung wurde daher noch einmal ausdrücklich aufgeführt, dass diese Stoffe nicht zum Einsatz kommen dürfen!

Was getan werden darf und sollte:

  • regelmäßige mechanische Beikrautkontrolle auf den Wegen (Radhacke, Pendelhacke, etc.)
  • Die Wahl der richtigen Pflanzensorten für den richtigen Standort (Sonneneinfall, Bodenbeschaffenheit, Wasserverfügbarkeit)
  • Die regelmäßige Pflege der Pflanzen (Bewässerung, Schnitt, Nährstoffe, Mulchen)
  • Mischkulturen (Fragt das Internet nach “guten Beetnachbarn” oder unsere Fachberatung)
  • Förderung von Nützlingen wie Vögeln, Florfliegen, Marienkäfer, Schlupfwespen, Laufkäfer etc. durch entsprechende Nisthilfen, Totholzhaufen, ganzjährig bedeckte/gemulchte Beete, Blühstreifen, spezielle Stauden, Tränken, Feuchtbiotope, Sandarien

Die Gartenfachberatung

fachberatung@kgv-abendsonne.de

Kanadische Goldrute – bitte entfernen!

Liebe Gartenmitglieder, wir möchten eure Aufmerksamkeit auf ein wichtiges Thema lenken: die kanadische Goldrute.

Diese Pflanze breitet sich leider in unseren Gärten aus und wird zunehmend zu einem Problem. Sie gilt als invasive Art, die einheimische Pflanzen verdrängt und ökologische Schäden verursacht. Ihre Samen dringen auch in die umgebende Natur ein und lassen anderen Pflanzen keine Chance.

Um die Ausbreitung einzudämmen, empfehlen wir dringend, sie aus euren Gärten zu entfernen. Der beste Zeitpunkt für die Entfernung ist im Frühjahr oder Herbst. Bitte grabt die Pflanze samt Wurzeln aus, um sicherzustellen, dass sie nicht erneut wächst. Die Blüten sollten keinesfalls abblühen und Samen bilden!

Als Alternative zu der invasiven kanadischen Goldrute empfehlen wir nicht-invasive Goldruten-Sorten wie die europäische Goldrute (Solidago virgaurea) oder die Riesen-Goldrute (Solidago gigantea). Diese Sorten bieten immer noch die Schönheit und den Nutzen von Goldruten als Zier- , Heil- und insektenfreundliche Pflanzen, aber ohne die negativen Auswirkungen auf unsere Ökosysteme.

Die kanadische Goldrute lässt sich durch ihre behaarten Stängel und die bereits vor der Blüte stark nach unten geneigten Blütenstände erkennen und von anderen Goldrute unterscheiden (eine genauere Beschreibung hier).

Vielen Dank für eure Unterstützung beim Schutz unserer Gärten und der natürlichen Umgebung!

Die Gartenfachberatung

Die Gartenfachberatung

fachberatung@kgv-abendsonne.de

Neophyten

Was ist ein Neophyt?

Neophyt bedeutet „neue Pflanze“. Gemeint sind damit all jene Pflanzen, die nach 1492 nach Mitteleuropa gekommen sind. Insbesondere im 18. und 19. Jahrhundert setzten sich sogenannte Pflanzenjäger und Pflanzensammler das Ziel, neue Zier- und Nutzpflanzen nach Europa zu bringen. Neophyten verbreiten sich aber auch durch Grünschnitt und (illegalen) Kompost. In der Vergangenheit wurden manche dieser Pflanzen auch von Imkern gefördert, z.B. Drüsiges Springkraut oder Sommerflieder. Alle heutigen Obstsorten sind aber bspw. auch Neophyten, denn sie stammen nicht aus Mitteleuropa. 

Invasive Neophyten 

Invasive Neophyten sind eingeführte Pflanzen mit einem hohen Ausbreitungs- & Verdrängungspotential. Daher ist die Kultivierung aller invasiven gebietsfremden Pflanzenarten der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (Unionsliste) in der gesamten Kleingartenanlage verboten. Wildwuchs ist umgehend zu entfernen. Einige invasive Neophyten haben auch gesundheitsgefährdende Eigenschaften (z.B. Phototoxizität von Riesenbärenklau).

Liste von verbotenen Neophyten im Kleingarten:

Pflanzenarten, die bisher noch nicht in der EU vorkommen. 

Weidenblatt-Akazie, Alligatorkraut, Blauständige Besensegge, Kreuzstrauch, Ballonwein, Rosa Pampasgrasköpfchen, Steppengras, Chilenischer Riesenrhabarber, Falscher Wasserfreund, Persischer Bärenklau, Sosnowsky Bärenklau, Chinesischer Buschklee, Japanischer Kletterfarn, Japanisches Stelzengras, Karottenkraut, Afrikanisches 

Lampenputzergras, Durchwachsener Knöterich, Mesquitebaum Kudzu, Chinesischer Talgbaum

Pflanzenarten, die bereits in der Union etabliert sind.

Götterbaum, Riesenbärenklau, Japanischer Hopfen, Drüsiges Springkraut, Flutendes Heusenkraut, Karolina-Haarnixe, Wasserhyazinthe, Schmalblättrige Wasserpest, Verschiedenblättriges Tausendblatt, Lästiger Schwimmfarn

Pflanzenarten, die in der Union etabliert sind, in Sachsen jedoch noch sehr selten sind.

Gewöhnliche Seidenpflanze, Großblütiges Heusenkraut, Gelbe Scheinkalla, Große Wassernabel, Wechselblatt-Wasserpest, Brasilianisches Tausendblatt

Diese Empfehlungen stammen vom Landesverband Sachsen der Kleingärtner (LSK) 

Die Pflanzensteckbriefe mit Bildern und Beschreibungen finden Sie auf der Homepage des Landesverband Sachsen der Kleingärtner unter dem Link: https://www.lsk-kleingarten.de/invasive-neophyten/

Die Gartenfachberatung

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Cannabisanbau im Kleingarten

Liebe Vereinsmitglieder,

der Cannabis-Anbau ist bei uns, wie auch in anderen Kleingartenvereinen, nicht erlaubt. Der BKD hat hierzu schon vor der Gesetzesverabschiedung Stellung bezogen.

Der Anbau von eigenen Pflanzen ist demnach vor allem aus Jugendschutz-Gründen nur “im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts” erlaubt, hierzu zählen unsere Kleingarten-Parzellen nicht.

Cannabisgesetz (CanG)

Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. hat nun angekündigt, die Rahmenkleingartenordnung um ein Cannabisverbot zu erweitern.

Weitere Vorschriften und Regeln im Verein finden sich hier.

Die Gartenfachberatung

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