Mitglied werden – das muss ich wissen

Auf dieser Seite listen wir kurz und knapp alle wichtigen Informationen auf, die für die Aufnahme als Mitglied in einem Kleingartenverein im Allgemeinen und im Kleingartenverein Abendsonne e.V. im Besonderen wichtig sind.

Was muss man als Mitglied eines Kleingartenvereins eigentlich alles beachten?
Wie kann ich Mitglied werden?
Was kostet mich ein Garten?

Was muss man als Mitglied eines Kleingartenvereins eigentlich alles beachten?

Oftmals ist Interessenten nicht ganz klar, welche Regelungen in einem Kleingarten nun genau zu beachten sind. Doch hinter den oftmals als spießig wahrgenommenen (Halb-)Wahrheiten stecken bei näherem Hinsehen oftmals durchaus sinnvolle Gründe. Wir möchten daher gerne an dieser Stelle eine kurze Übersicht über die wichtigsten zu beachtenden Punkte geben, mit deren Einhaltung man schon einen gewichtigen Teil zu einem angenehmen Vereinsleben beigetragen hat:

  • Auf mindestens einem Drittel der Gartenfläche muss eine kleingärtnerische Nutzung betrieben werden (Anbau von Obst und Gemüse)
  • Die Bewirtschaftung und Nutzung soll naturnah und umweltfreundlich sein. Ein naturbelassener Kleingarten entspricht nicht der kleingärtnerischen Nutzung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes
  • Die Wege vor dem Garten bis zur Mitte müssen sauber gehalten werden
  • Es darf keinen Überwuchs auf benachbarte Kleingärten geben
  • Die Höhe von Hecken innerhalb des Gartens darf maximal 1,80m und an der Gartengrenze maximal 1,20m betragen
  • Es sind keine Laub- und Nadelbäume (u.a. auch Gingko, Essigbaum, Weide, Haselnuss, Walnuss) und keine Hecken aus Koniferen gestattet
  • Ortsfeste Badebecken (gemauert, betoniert) sind nicht zulässig, nicht ortsfeste Badebecken sind es nur mit schriftlicher Zustimmung der Nachbargärten und unter Einhaltung von mindestens 2m Abstand zu den Gartengrenzen
  • lärmerzeugende Arbeiten sind nur werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr gestattet, die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr ist einzuhalten
  • alle Bautätigkeiten mit dem Zweck der Neuerrichtung oder Erweiterung müssen dem Vorstand zur Genehmigung angezeigt werden
  • es sollte an den beiden Mitgliederversammlungen des Jahres teilgenommen werden

Wie kann ich Mitglied werden?

Als erstens braucht es natürlich einen freien Garten. Alle aktuell freien Gärten stellen wir immer auf diese Webseite ein, eine Übersicht wird direkt rechts auf der Startseite angezeigt. Neu eingestellte Gärten werden immer auch parallel auf unserer Facebook-Seite gepostet.

Falls Interesse besteht, können Sie sich den Garten einfach ohne Termin von außen ansehen bzw. wenn Sie mehr wissen möchten, kontaktieren Sie uns für einen Besichtigungstermin einfach unter der Email-Adresse mitgliederbetreuung@kgv-abendsonne.de. Wir melden uns dann für einen individuellen Besichtigungstermin und zur Klärung der weiteren Schritte.

In der Folge sind dann die eventuellen Kaufpreise zu besprechen oder auch bestehende Auflagen für den Garten, die beispielsweise aus dem Entfernen von Bäumen oder Hecken oder der Modernisierung der Elektroanlage bestehen können. Dann werden der Pachtvertrag und der Mitgliedsantrag fertiggestellt – beides kann gerne schon vorab so weit wie möglich ausgefüllt mitgebracht werden. Sofern Strom vorhanden ist, kommt noch die Vereinbarung über die Entnahme von Strom hinzu, mit der die bestehende Stromordnung des Vereins zur Kenntnis genommen wird. Abschließend wird die Bezahlung der anfallenden Einmal-Gebühren (siehe nächstes Kapitel) abgestimmt und wenn diese erfolgt sind, kann es auch schon losgehen.

Bitte nehmen Sie immer Kontakt zu uns auf, wenn Ihnen ein Garten von privat aus unserem Verein angeboten wird, denn ohne die Beteiligung des Vorstandes kann kein Garten veräußert werden!

Was kostet mich ein Garten?

Wir möchten an dieser Stelle möglichen Interessenten einen Überblick darüber zu geben, mit welchen Kosten im Rahmen des Eintritts in den KGV Abendsonne e.V. (einmalig) als auch später im laufenden Jahr zu rechnen ist.

Einmalige Kosten beim Eintritt als Mitglied

Aufnahmegebühr für neue Mitglieder (je Mitglied) 10,50 EUR
Gebühr für Abschluss des Pachtvertrages 18,00 EUR
Aufnahmegebühr Strom 70,00 EUR

Evtl. Übernahme von Teilbeträgen des Vorpächters für Pacht und Strom
Evtl. Kosten für die Prüfung der Elektroinstallation durch eine Fachfirma
Gesamt einmalig (ohne Eventualpositionen) 98,50 EUR

Jährliche Kosten inklusive Pacht für einen Garten von 200 m²

Über die Pachtrechnung im November jeden Jahres
Mitgliedsbeitrag pro Jahr 35,00 EUR
Pacht pro Jahr (bei 200 m² Pachtfläche) 112,00 EUR
Versicherung (Laubenversicherung optional) pro Jahr 42,00 EUR
Über die Energierechnung im Oktober jedenJahres
Umlage für Instandhaltung und Modernisierung der Elektroanlage pro Jahr 20,00 EUR
Strom nach Verbrauch: 0,36 EUR/kWh (Wert aus Abrechnung 2015) beispielhaft für den zu erwartenden Verbrauch bei Nutzung einer Elektropumpe, eines elektrischen Rasenmähers und Kleingeräten wie Wasserkocher von ca. 125 kWh pro Jahr 45,00 EUR
Verwaltungsgebühr 1,10 EUR
Gesamt laufend pro Jahr (Beispiel) 255,10 EUR

Bei einer Übernahme des Gartens im laufenden Gartenjahr wird noch eine anteilige Pachtrechnung bis zum Ende des Geschäftsjahres am 30.11. erstellt.