Im KGV Abendsonne wurden von der obersten Umweltbehörde bereits im Jahr 1997 Bodenuntersuchungen durchgeführt. Damals wiesen die Untersuchungsergebnisse dieser Bodenproben keine erhöhten Schadstoffgehalte auf, so dass zum
Abschluss der Untersuchungen eine uneingeschränkte kleingärtnerische Nutzung bestätigt werden konnte.
Eine erneute Bodenuntersuchung wurde nicht vorgenommen.
Zur Überprüfung der festgelegten Nutzungseinschränkungen der Brauchwassernutzung wurde seitens des Amtes für Umweltschutz im Jahr 2018 in den Kleingartenanlagen „Abendsonne“, „An der Küchenholzallee“, „Einigkeit“, „Waldfrieden“, „Elstergrund“, „Pistorisstraße 67“ und „An der Dammstraße“ eine Wiederholungsbeprobung des Grundwassers beauftragt. In den Gartenanlagen „An der Küchenholzallee“, „Elstergrund“, „Pistorisstraße 67“ und „An der Dammstraße“ wurde aus 20 Gartenbrunnen eine Grundwasserprobe entnommen und auf Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) analysiert. In den Gartenanlagen „Abendsonne“, „Einigkeit“ und
„Waldfrieden“ war eine Probenahme aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit nicht möglich. Da die ermittelten Ergebnisse der untersuchten 4 Kleingartenanlagen ein homogenes Bild zeigen und eine eindeutige gutachterliche Aussage zulassen, wurde auf die nachträgliche Untersuchung dieser Anlagen im Jahr 2019 verzichtet.
Die Untersuchungen weisen LHKW-Konzentrationen bis max. 40 μg/l aus. Damit konnte ein weiterer Rückgang der LHKW-Konzentration gegenüber den Jahren 2001/2002 festgestellt werden. Der Geringfügigkeitsschwellenwert der LAWA von 20 μg/l wird mit den aktuellen Untersuchungen jedoch nur noch in der KGA „An der Dammstraße“
überschritten. Der Dringlichkeitswert der LAWA von 100 μg/l wird im
Untersuchungsbereich wiederholt unterschritten. Eine Nutzung des geförderten Wassers für Bewässerungszecke kann daher in den o. g. Kleingartenanlagen ohne Einschränkungen gestattet werden.