Erläuterungen Gartenbegehungen

Liebe Gartenvereinsmitglieder,

bei den vielen schönen Beobachtungen stellen wir bei der Gartenbegehung auch eine Reihe von Mängeln fest. Diese sind im postalischen Anschreiben an Sie durchnummeriert.

Hier nochmal eine ausführlichere Beschreibung & Tipps zur Verbesserung:

  1. Fehlende Gartennummer. Bitte bringen Sie die Gartennummer sichtbar am Zaun an.
  1. Verwilderten und/oder chaotischer Gesamteindruck. Es ist nicht ersichtlich, dass die Pächter in regelmäßigen Abständen den Garten pflegen.
  1. Der Garten ist verwildert. Der Garten wird nicht oder kaum genutzt, das Gesamtbild ist inakzeptabel. 
  1. Der Garten ist vermüllt/größere Flächen sind vermüllt. Bitte Müll ordnungsgemäß entfernen. Gärten dürfen nicht zur Lagerung von Müll oder anderen Gegenständen genutzt werden, die nicht mit der unmittelbaren gärtnerischen Nutzung im Zusammenhang stehen. Baumaterial darf nur zur aktuellen Baumaßnahme gelagert werden. 
  1. Das Beikraut vor dem Garten ist bis zur Weg-Mitte zu entfernen. Wir empfehlen die mechanische Bearbeitung mit Pendelhacke oder Schuffel. Salz oder Herbizide/Unkrautmittel sind verboten, sie schaden der Umwelt und sickern ins Grundwasser. Deren Einsatz wird im Zweifelsfall von den Umweltbehörden verfolgt.
  1. Der Zaun hat Mängel. Er muss instand gehalten werden. Der Zaun ist verrottet, eingestürzt, nach unten gebogen oder große Zaunteile fehlen. Es droht Verletzungsgefahr durch: Drähte, Schnüre, herausstehende Latten/Stöcke/Stachel. Bitte entfernen. 
  1. Abstehende Nägel oben am Zaun festgestellt – Verletzungsgefahr. Bitte entfernen.
  1. Stabmattenzäune sind mit den Spitzen nach unten aufzustellen (Unfallgefahr).
  1. Kein Anbau vorhanden, z.B. “reiner Ziergarten”. Zier- und Anbaufläche müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Dazu gehört die 1:3 – Regelung.
  1. Für das Verhältnis von Obst- und Gemüseanbau zu den restlichen Flächen (Wege / Laube, Freizeit- /Zierflächen) ist mind. ein Verhältnis von 1:3 notwendig. Die Anbaufläche ist zu vergrößern. Obstbäume und -Sträucher werden bis maximal 15 m² pro Parzelle einbezogen, solange die Gehölze auch gepflegt werden. Eine große Obstbaumfläche erfordert dennoch einen ausgeglichenen Anteil an Gemüseanbau. Kräuter werden mit ihrer halben Fläche gezählt. Leere Beetflächen werden nicht gezählt. 
    Erwerb von Jungpflanzen z.B. bei ernte-mich, Auengarten und diverse Märkten (Quer Beet, KGV Lindenau, Samstagsmarkt, Botanischer Garten, etc.)

    Dieser Mangel geht bei unserer Begehung besonders ins Gewicht. Unsere Gemeinnützigkeit hängt besonders von der gärtnerischen Nutzung von Gemüse und Obst ab. Holen Sie sich Ideen zum Anbau von Gemüse und Obst von unserer Fachberatung. Organisieren Sie sich Unterstützung von Familie und Freunden, wenn Sie überfordert sind. 
  1. Fehlende Obstbäume. Es sollten mindestens zwei Obstbäume pro Parzelle vorhanden sein. 
    Bei Neupflanzung am besten von regionalen Baumschulen (Felgenträger, Pflanzen Richter, Baumschule Hammer, Baumschule Zumpe, Baumschule Georg Frank) beziehen und auf Mittel-bis schwachwüchsige Unterlagen achten. Dies ist bei Baumarkt-Angeboten oft nicht gekennzeichnet. Bei Bedarf können auch, unter Anleitung der Fachberatung, alte Bäume aus dem Garten auf Jungbäume veredelt werden.
  1. Obstbäume müssen ausgelichtet / fachgerecht beschnitten werden. Weder Radikalschnitte noch das “Kappen” von älteren Bäumen ist nützlich und erwünscht. Alte, größere Kern-und Steinobstbäume sollen gepflegt und erhalten werden (Vogelschutz).

    Wenn Sie mit der Pflege überfordert sind oder Fragen haben, empfehlen wir die Grundlagenkurse der Fachberatung oder des Stadtverbandes Leipzig zu besuchen, uns eine Email zu schreiben, Bücher (Tipp 1, Tipp 2, Tipp 3) zum Thema zu lesen oder sich z.B. auf Youtube die Videos der “Baum-und Rebschule Schreiber” anzusehen. Sie können auch eines unserer Vereinsmitglieder, Jonas Weiser (Tel. 0174 5287010, jonasweiser@gmx.net), für einen professionellen Schnitt auf Honorar anfragen.
  1. Die Rasenfläche ist auf 30 m² pro Parzelle zu verkleinern.
  2. Die Hecke am Vorderzaun am Gartenweg ist auf 1,20 m herunter zu schneiden. Die Hecken der Eckgärten sind auf 1,80 m herunter zu schneiden.
  3. Die Hecke zum Nachbarn (links und rechts) ist auf 1,20 m herunterzuschneiden und müssen mehrmals im Jahr gepflegt werden. In Absprache mit dem Nachbarn ist eine Hecke bis zu 1,80 zulässig.
  4. Koniferen, Wald- und Parkbäume sind zu entfernen. Bitte vorher versichern, dass keine Vögel nisten (ist das der Fall, darf nicht gerodet werden!), ggf. ab 1.Oktober entfernen. Dazu gehören: Koniferen, Chinesischer Wacholder, Eibe, Fichte, Kiefer, Tanne, Erle, Esche, Buche, Kastanie, Walnuss, Ahorn, Essigbaum (detaillierte Erläuterungen hier).
  5. Bitte Antrag für die Errichtung eines Treibhauses beim Vorstand vorlegen.
  6. Unsachgemäße Nutzung des Treibhauses. Das Gewächshaus ist nur zum Anbau von Kulturpflanzen zu nutzen. Das Lagern von Gegenständen ist nicht zulässig.
  7. Wir empfehlen, Lebensräume für Vögel und Insekten zu schaffen. Sie bringen u.a. den Schädlingsdruck zurück in ein natürliches Gleichgewicht, sodass auf Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden kann (mehr zum Thema Pflanzenschutz). Außerdem leisten Sie so einen wichtigen Beitrag gegen das Vogel-und Insektensterben in Deutschland.

    Hierzu gehören:

Viele weitere Anregungen und Tipps bekommen Sie auch von unserer Fachberatung.

Die Gartenfachberatung

fachberatung@kgv-abendsonne.de