Bauantrag – Alle wichtigen Informationen

Sie möchten in Ihrem Kleingarten etwas bauen, verändern oder erneuern? Damit Ihr Vorhaben rechtssicher und im Einklang mit dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG), der Gartenordnung und den Vorgaben unseres Verbandes umgesetzt werden kann, ist vorab ein schriftlicher Bauantrag erforderlich. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die Sie für eine vollständige und zügige Bearbeitung benötigen.

Zum Bauantragsformular

Wann ist ein Bauantrag notwendig?

Grundsätzlich ist für jede bauliche Anlage auf der Parzelle ein Bauantrag zu stellen. Als bauliche Anlagen gelten alle mit dem Erdboden verbundenen Konstruktionen aus Bauprodukten – auch solche, die nur durch ihr Eigengewicht auf dem Boden ruhen oder überwiegend ortsfest genutzt werden sollen.

Ein Bauantrag ist insbesondere erforderlich für:

  • Neubau, Sanierung oder Erweiterung der Gartenlaube
  • Errichtung oder Veränderung von Gewächshäusern, Geräteschuppen und Anbauten
  • Überdachte Freisitze, Pergolen und Terrassenüberdachungen
  • Hochbeete (ab einer bestimmten Größe bzw. festen Konstruktion)
  • Grillkamine und fest installierte Feuerstellen
  • Teiche, gemauerte Einfassungen oder befestigte Wege
  • Photovoltaik-Anlagen und andere technische Installationen
  • Abwassergruben und Sickeranlagen

Wichtig: Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, nachdem die schriftliche Genehmigung vorliegt. Unerlaubte Bauten können einen Rückbau auf eigene Kosten nach sich ziehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Maßgeblich sind folgende Vorgaben:

  • Bundeskleingartengesetz (BKleingG), § 3 Abs. 2: Die Gartenlaube darf eine Grundfläche von höchstens 24 m²(inklusive überdachtem Freisitz) aufweisen und nur in einfacher Ausführung errichtet werden. Ein dauerhaftes Wohnen ist unzulässig.
  • Kleingartenordnung (KGO) des zuständigen Stadt-/Kreisverbandes
  • Satzung und Gartenordnung unseres Vereins
  • Örtliche baurechtliche Vorschriften der Kommune

Ältere Lauben, die vor dem 1. April 1983 rechtmäßig errichtet wurden, genießen Bestandsschutz und dürfen auch bei Überschreitung der 24 m² weiter genutzt werden.

Welche Angaben muss der Bauantrag enthalten?

Damit Ihr Antrag geprüft werden kann, sind folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:

1. Angaben zur Person (Bauherr/Pächter) Vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Vereins- und Parzellennummer.

2. Beschreibung des Bauvorhabens Art der baulichen Maßnahme (Neubau, Erweiterung, Sanierung, Rückbau), Zweck und geplanter Zeitraum der Ausführung.

3. Maße und technische Angaben Grundfläche in m², Höhe (Seitenwände, First- bzw. Pultdachhöhe), Dachform, verwendete Materialien, Fundament und konstruktive Ausführung.

4. Baubeschreibung Detaillierte Beschreibung der Bauweise, der verwendeten Baustoffe und – falls erforderlich – Angaben zur Statik.

5. Lageplan der Parzelle (maßstabsgetreu, empfohlen 1:100) Der Lageplan muss zeigen:

  • die genaue Position des geplanten Bauvorhabens auf der Parzelle
  • Grenzabstände zu allen Nachbarparzellen und Wegen
  • bereits bestehende bauliche Anlagen auf der Parzelle
  • Zugänge, Wege und relevante Bepflanzungen

6. Bauzeichnungen Grundriss, Seitenansichten (Vorder-, Seiten- und Draufsicht) sowie ein Schnitt. Bei Typenbautengenügt in der Regel eine Kopie des Herstellerprospektes.

Reichen Sie die Unterlagen bitte in der vom Verband geforderten Ausfertigung ein. Dies kann unkompliziert über unsere Webseite, schriftlich über den Vereinsbriefkasten oder persönlich zu den Sprechzeiten geschehen. Der schriftliche Bauantragkann hier heruntergeladen werden.

Hinweise für eine reibungslose Genehmigung

  • Reichen Sie den Antrag vollständig ein – unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
  • Achten Sie auf maßstabsgetreue und lesbare Zeichnungen.
  • Halten Sie die Vorgaben zu Grundfläche, Höhe und Dachform strikt ein.
  • Klären Sie bei Unsicherheiten vorab mit dem Vorstand, was zulässig ist.
  • Denken Sie daran: Nebenanlagen wie zusätzliche Schuppen sind meist nicht zulässig, wenn die 24 m² der Laube bereits ausgeschöpft sind.

Da wir derzeit noch in der Umstrukturierungsphase sind, bitten wir um Verständnis, wenn eine Bearbeitung etwas länger dauert.

Antragsteller
Bauvorhaben

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