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Einsatz von Herbiziden / Unkrautmitteln

Liebe Gartengemeinschaft,

der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) in unserer Anlage auf Wegen und PlÀtzen ist generell verboten. 

GemĂ€ĂŸ § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz dĂŒrfen UnkrautbekĂ€mpfungsmittel nicht auf Wegen, PlĂ€tzen und sonstigen FreilandflĂ€chen, die nicht gĂ€rtnerisch genutzt werden, angewendet werden.

Die neue Rahmenkleingartenordnung (RKO) weitet dieses Verbot auch auf gĂ€rtnerisch genutzten FlĂ€chen aus! In Punkt 2.5 der RKO ist neu bestimmt, dass chemische (handelsĂŒbliche) UnkrautbekĂ€mpfungsmittel sowie auch Salz und Reinigungsmittel zur UnkrautbekĂ€mpfung generell nicht angewendet werden dĂŒrfen.

Der Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann theoretisch mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Der Einsatz lĂ€sst sich auch Jahre spĂ€ter noch nachweisen.

Auch vom Einsatz von Insektiziden und Schneckenkorn wird dringend abgeraten.

Verwendet werden dĂŒrfen auch nur Mittel, die im Haus- und Kleingartenbereich und fĂŒr die private Anwendung zugelassen sind.

Auf den Verpackungen sind diese benannt mit: „Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulĂ€ssig“. 

Die Entscheidung, das Herbizidverbot auch auf kleingĂ€rtnerisch genutzten FlĂ€chen auszuweiten, ist ein wichtiger Schritt der KleingĂ€rtner, auf umweltschĂ€dliche Stoffe im Kleingarten zu verzichten. Ziel ist es, durch die Reduzierung chemischer Pflanzenschutzmittel und weiterer zum Einsatz kommender Substanzen dem Artensterben und der GewĂ€sserverunreinigung entgegenzuwirken. Ebenso mĂŒssen der Boden und die im Boden lebenden Mikroorganismen und Tiere geschĂŒtzt werden, denn diese sind Grundlage fĂŒr die Bodenfruchtbarkeit und somit auch fĂŒr die Gesundheit unserer Pflanzen und letztlich auch uns.

Viele Gartenfreunde glauben, dass der Einsatz von Salzund Reinigungsmitteln zur UnkrautbekĂ€mpfung harmlos und zulĂ€ssig ist – dies ist aber nicht der Fall! Ihre Anwendung schĂ€digt vor allem den Boden, die GewĂ€sser und umliegende Pflanzen massiv und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen geahndet werden kann. Im Punkt 2.5 der Rahmenkleingartenordnung wurde daher noch einmal ausdrĂŒcklich aufgefĂŒhrt, dass diese Stoffe nicht zum Einsatz kommen dĂŒrfen!

Was getan werden darf und sollte:

  • regelmĂ€ĂŸige mechanische Beikrautkontrolle auf den Wegen (Radhacke, Pendelhacke, etc.)
  • Die Wahl der richtigen Pflanzensorten fĂŒr den richtigen Standort (Sonneneinfall, Bodenbeschaffenheit, WasserverfĂŒgbarkeit)
  • Die regelmĂ€ĂŸige Pflege der Pflanzen (BewĂ€sserung, Schnitt, NĂ€hrstoffe, Mulchen)
  • Mischkulturen (Fragt das Internet nach “guten Beetnachbarn” oder unsere Fachberatung)
  • Förderung von NĂŒtzlingen wie Vögeln, Florfliegen, MarienkĂ€fer, Schlupfwespen, LaufkĂ€fer etc. durch entsprechende Nisthilfen, Totholzhaufen, ganzjĂ€hrig bedeckte/gemulchte Beete, BlĂŒhstreifen, spezielle Stauden, TrĂ€nken, Feuchtbiotope, Sandarien