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Gangbegehungen 2026

Liebe Vereinsmitglieder, auch dieses Jahr finden wieder die Gartenbegehungen statt. Sie sollen sicherstellen, dass der Verein seine GemeinnĂŒtzigkeit erhalten kann, indem Vorgaben aus BKleingG, RKO Vereinssatzung eingehalten und umgesetzt werden.


Was erwartet mich bei den Begehungen?

Keine Sorge, wir kommen nicht, weil wir meckern und sticheln wollen. Im Gegenteil freuen wir uns, wie vielfĂ€ltig in unseren Parzellen gepflanzt und gewerkelt wird. Wir haben besonderen Fokus auf den GemĂŒseanbau und die Baumpflege. Außerdem sollen die GĂ€rten sichtbar bewirtschaftet und gepflegt sein - ob naturnah oder in Reih und Glied - das ist den PĂ€chterInnen ĂŒberlassen - hier gibt es grundsĂ€tzlich erstmal kein Richtig und kein Falsch. Dennoch gibt es an einigen Stellen klare Regeln, die wir auch durchsetzen mĂŒssen. Außerdem gibt es viele neue Forschungserkenntnisse zum GĂ€rtnern, klimatische Bedingungen, Pflanzenkrankheiten, "SchĂ€dlinge", Technologien und gesellschaftliche Werte durchlaufen einen starken Wandel. Um da Schritt zu halten, möchten wir aktuelles Wissen rund ums GĂ€rtnern vermitteln.

Bei grĂ¶ĂŸeren MĂ€ngeln, aber auch bei besonders schön gestalteten GĂ€rten bekommt Ihr von uns per Email oder Brief eine RĂŒckmeldung mit Anregungen oder weiteren Schritten.


Wir möchten mehr Transparenz im Miteinander: Die Begehungen finden hauptsÀchlich am 30.05. (nach der Mitgliederversammlung) und 31.05. und ggf. in den Folgetagen statt. Sprecht uns gerne an, wenn ihr Fragen zu den Begehungen oder zur Fachberatung habt. Auch wÀhrend den Begehungen können wir evtl. schon kleine Fragen oder Anliegen beantworten.

Bei Fragen einfach eine Mail an: fachberatung@kgv-abendsonne.de


Weitere ErgÀnzungen zu den wichtigsten Punkten:

Zu den Anforderungen beim Obstbaumschnitt geht es hier: Obstbaumschnitt im Kleingarten

Der LSK schreibt hierzu:
“
Wie groß muss die AnbauflĂ€che sein? 

Das Bundeskleingartengesetz bestimmt in § 1 Abs. (1) Nr. 1, dass der Kleingarten „dem Nutzer (KleingĂ€rtner) zur nichterwerbsmĂ€ĂŸigen gĂ€rtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen fĂŒr den Eigenbedarf 
. dient (kleingĂ€rtnerische Nutzung)“. Ein Urteil des BGH vom 17.06.2004 (III ZR 281/03) prĂ€zisiert in Leitsatz c) zur GrĂ¶ĂŸe der kleingĂ€rtnerischen NutzflĂ€che: „Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens 1/3 der FlĂ€che zum Anbau von Gartenbauerzeugnissen fĂŒr den Eigenbedarf genutzt wird“. 

Was fĂŒr Pflanzen kommen in Frage? 

Gartenbauerzeugnisse gewinnt man von Obstgehölzen & -pflanzen, von GemĂŒsepflanzen (inklusive Körnerpflanzen & Pilze) und von Heil- & GewĂŒrzpflanzen (KrĂ€uter). Kennzeichnend ist die Vielfalt der angebauten Nutzpflanzen, wobei die Erzeugung von Nahrungsmitteln fĂŒr die Nutzung der GartenflĂ€che prĂ€gend sein muss. Obstgehölze, die aufgrund von Krankheit oder unsachgemĂ€ĂŸer Pflege keine ErtrĂ€ge mehr liefern, können nicht als Nutzpflanzen berĂŒcksichtigt werden. 

Welche FlĂ€chen werden gemessen? 

FlĂ€chenkulturen (Fruchtfolgebeete, MischkulturflĂ€chen, Komposthaufen, Hochbeete, KrĂ€uterspiralen): Gemessen werden alle TeilflĂ€chen, inklusive der Wege, die zum Bearbeiten der FlĂ€chen unmittelbar nötig sind. Bei einer Mischkultur (z.B. Reihenmischkultur), in der GemĂŒse, Obst, einjĂ€hrige Blumen und KrĂ€uter wachsen, wird die gesamte FlĂ€che gemessen, vorausgesetzt GemĂŒse und Obst ĂŒberwiegen. Wachsen mehr einjĂ€hrige Blumen und KrĂ€uterstauden als GemĂŒse und Obst im Beet, muss die FlĂ€che fĂŒr Obst und GemĂŒse gesondert ermittelt werden. Anschließend wird diese FlĂ€che verdoppelt, dafĂŒr wird die FlĂ€che von einjĂ€hrigen Blumen und KrĂ€uterstauden nicht mehr berĂŒcksichtigt. Die StandflĂ€chen von Zierpflanzen (Stauden, Gehölze) und Wildpflanzen mĂŒssen in Mischkulturen immer abgezogen werden.

Raumkulturen (Obstgehölze - freistehend und am Spalier, GemĂŒsekletterpflanzen): Die AnbauflĂ€che von Obstgehölzen außerhalb von FlĂ€chenkulturen wird durch Berechnung der Kronentraufe ermittelt. Bei freistehenden Obstgehölzen geschieht das durch Berechnung der KreisflĂ€che. Bei Kletterobstgehölzen (z.B. Wein, Kiwi), Spalierobst oder KlettergemĂŒsepflanzen (z.B. Stangenbohnen, Inkagurke) wird die Traufe entsprechend der Wuchsform ermittelt, meist durch Berechnung einer RechteckflĂ€che. Horizontale FlĂ€chen bei Raumkulturen zur Schattierung (Pergolen, horizontale RankgerĂŒste / Spaliere, LaubengĂ€nge oder DachflĂ€chen) werden wie FlĂ€chenkulturen berĂŒcksichtigt. Ausnahme: Die Bemessungsobergrenze fĂŒr die AnbauflĂ€che von Obstgehölzen liegt bei 50% eines Drittels der GartenflĂ€che.“

https://www.lsk-kleingarten.de/berechnung-kleingarten-nutzflaeche/

Auch die Begehungen werden mit dem neuen Vorstand digitalisiert